Unerwünschte Nachrichten, und warum sie allen schaden
Spam braucht keine Vorstellung. Er füllt Postfächer, wird mit Ärger oder Misstrauen aufgenommen und ist überhaupt erst der Grund dafür, dass aggressiv gefiltert wird. Die eigentlichen Kosten tragen seriöse Versender: jede unerwünschte Nachricht macht die Mailbox-Anbieter gegenüber der nächsten skeptischer, und ehrliche E-Mail-Kampagnen bezahlen dafür mit ihrer Zustellbarkeit.
Entscheidend ist nicht der Ton und nicht die Menge, sondern die Erlaubnis. Ein Newsletter, um den jemand gebeten hat, und eine Massennachricht, die nie erwünscht war, sind rechtlich wie im Posteingang zwei verschiedene Dinge.
Woher das Wort kommt
Der Begriff ist von Spiced Ham entlehnt, dem Dosenfleisch der Marke SPAM — über einen Monty-Python-Sketch, in dem das Wort so lange wiederholt wird, bis nichts anderes mehr zu hören ist. Das beschreibt das Phänomen recht treffend.
Der meiste Spam ist Werbung, doch dieselbe Technik transportiert auch als Spendenaufruf getarnte Bitten, Nachrichten mit politischem Zweck und schlichten Finanzbetrug. Technisch kennzeichnend sind ein verschleierter oder gefälschter Absender und ohne Erlaubnis beschaffte Adressen — weshalb eine Antwort oder eine Abmeldung in aller Regel nichts bewirkt.
Phishing ist ein anderes Problem
Phishing geht einen Schritt weiter als unerwünschte Werbung. Der Absender gibt sich als Organisation aus, der die empfangende Person bereits vertraut — eine Bank, eine Behörde, ein bekannter Lieferant —, um Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen abzugreifen. Das Ziel ist nicht Aufmerksamkeit, sondern Täuschung, und die rechtlichen Folgen liegen im Strafrecht und nicht im Marketingrecht.
Für seriöse Versender ist Authentifizierung die praktische Verteidigung. Veröffentlichte SPF-, DKIM- und DMARC-Einträge machen es deutlich schwerer, überzeugende Post in Ihrem Namen zu verschicken, und Mailbox-Anbieter werten ihr Fehlen zunehmend selbst als Signal.
Was das Gesetz sagt
In Europa geht die Regel auf die ePrivacy-Richtlinie von 2002 zurück: Werbe-E-Mail an eine Privatperson setzt eine vorherige Einwilligung voraus, der Absender muss erkennbar sein, und jede Nachricht muss einen kostenlosen und einfachen Weg bieten, den Empfang zu beenden. Die Mitgliedstaaten setzen das in eigenen Rechtsakten um, weshalb sich die Einzelheiten von Land zu Land unterscheiden, der Grundsatz aber nicht.
Darüber liegt die DSGVO, die die personenbezogenen Daten hinter der Liste regelt: wie sie erhoben wurden, wie lange sie aufbewahrt werden und das absolute Widerspruchsrecht der empfangenden Person gegen Direktwerbung. Ausserhalb Europas ist die Formulierung anders, die Richtung dieselbe: die Schweiz behandelt unerwünschte Werbe-E-Mail als unlauteren Wettbewerb, und Kanada verlangt nach dem kanadischen Anti-Spam-Gesetz (CASL) Einwilligung, Identifikation und eine funktionierende Abmeldung.
Der durchgehende Faden ist, dass keine dieser Regelungen danach fragt, ob Ihre Nachricht interessant war. Sie fragen, ob die Person dem Empfang zugestimmt hat, ob sie erkennen kann, wer gesendet hat, und ob sie den Versand beenden kann.
Siehe auch:
- Das französische Recht bei Ihren E-Mail-Kampagnen einhalten
- Professionelles E-Mailing wird von der Schweizer Gesetzgebung streng kontrolliert
- Die Einhaltung des belgischen Rechts bei professionellen E-Mail-Kampagnen sicherstellen
- Führen Sie professionelle E-Mail-Kampagnen unter Einhaltung des kanadischen Rechts durch