Zuerst die Einwilligung, nach dem Wirtschaftsgesetzbuch
Belgien verbietet die Nutzung von E-Mail zu Werbezwecken ohne vorherige, freiwillige, spezifische und informierte Einwilligung der empfangenden Person. Die Regel steht in Art. XII.13 des Wirtschaftsgesetzbuchs (Code de droit économique / Wetboek van economisch recht), das die europäische ePrivacy-Richtlinie umsetzt.
Wenn Sie ältere Ratgeber gelesen haben: das häufig zitierte Gesetz vom 11. März 2003 über Dienste der Informationsgesellschaft wurde aufgehoben und 2013 in das Gesetzbuch überführt. Und Buch VI des Gesetzbuchs, das viele Zusammenfassungen anführen, regelt automatische Anrufsysteme, Fax und Telefon — nicht die E-Mail. Für E-Mail ist Buch XII der massgebende Text.
Zwei enge Ausnahmen, und sie sind enger, als sie aussehen
Ein Königlicher Erlass vom 4. April 2003, weiterhin in Kraft, legt die begrenzten Fälle fest, in denen keine vorherige Einwilligung erforderlich ist.
Die erste ist die Bestandskundenausnahme. Sie dürfen Ihre eigenen Kundinnen und Kunden ohne neue Einwilligung anschreiben, wenn Sie die Adresse im Rahmen des Verkaufs eines Produkts oder einer Dienstleistung direkt von ihnen erhalten haben, Sie sie ausschliesslich für Werbung zu gleichartigen Produkten oder Dienstleistungen aus Ihrem eigenen Angebot nutzen und Sie im Moment der Erhebung der Adresse eine kostenlose und einfache Widerspruchsmöglichkeit angeboten haben. Was „gleichartig" ist, bemisst sich danach, was die empfangende Person vernünftigerweise erwartet, und nicht danach, wie Sie Ihr Sortiment einteilen.
Eine Folge trifft Unternehmensgruppen immer wieder: Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft und Schwestergesellschaft sind eigenständige juristische Personen und damit Dritte. Eine auf der Kundenausnahme aufgebaute Liste darf ohne neue Einwilligung nicht innerhalb der Gruppe geteilt werden.
Die zweite Ausnahme betrifft juristische Personen, die an unpersönlichen Adressen kontaktiert werden — das klassische info@ oder bestellung@. Sie ist keine allgemeine B2B-Ausnahme. Wird eine Funktionsadresse von einer identifizierbaren Person genutzt und betreut, kann sie weiterhin ein personenbezogenes Datum sein, und die DSGVO gilt dafür in jedem Fall. Die belgische Datenschutzbehörde mahnt Versender an dieser Stelle ausdrücklich zur Vorsicht.
Was jede Nachricht leisten muss
Per E-Mail versandte Werbung muss schon beim Eintreffen klar als Werbung erkennbar sein, und die Person, in deren Auftrag sie versendet wird, muss klar identifizierbar sein. Jede Nachricht muss klar über das Recht informieren, künftige Werbung abzulehnen, und ein geeignetes elektronisches Mittel bereitstellen, dieses Recht auszuüben.
Belgien fügt eine in Europa ungewöhnliche und leicht zu übersehende Pflicht hinzu: wer darum bittet, keine Nachrichten mehr zu erhalten, muss innert angemessener Frist eine Empfangsbestätigung erhalten; die Bitte ist innert angemessener Frist umzusetzen, und Sie müssen eine Sperrliste der abgemeldeten Personen führen. Die Herkunft einer Nachricht zu verschleiern oder die Adresse oder Identität einer anderen Person zu verwenden, ist gesondert untersagt — und ist die Einwilligung streitig, trägt der Absender die Beweislast.
Zwei Aufsichtsbehörden, zwei Ebenen
Die Durchsetzung ist geteilt. Die Datenschutzbehörde (Autorité de protection des données / Gegevensbeschermingsautoriteit, APD/GBA) beaufsichtigt die Datenschutz- und ePrivacy-Ebene und kann DSGVO-Bussen verhängen. Die Wirtschaftsinspektion des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft setzt Buch XII selbst durch, wo Verstösse gegen die E-Mail-Regeln strafrechtlich sanktioniert sind.
Wenn Sie mit älterem Material arbeiten: die frühere Kommission für den Schutz der Privatsphäre wurde 2018 durch die Datenschutzbehörde ersetzt. Ratgeber und Links, die auf die alte Stelle verweisen, sind überholt.
Siehe auch:
- Definition von Spam, Missbrauch beim E-Mailing
- Das französische Recht bei Ihren E-Mail-Kampagnen einhalten
- Professionelles E-Mailing wird von der Schweizer Gesetzgebung streng kontrolliert
- Führen Sie professionelle E-Mail-Kampagnen unter Einhaltung des kanadischen Rechts durch