Der Versand von unerwünschten Nachrichten ist durch das Outre-Quiévrain-Gesetz verboten
Auf der Grundlage europäischer Bestimmungen und strenger nationaler Bestimmungen betreffend personenbezogene Daten, schützt das belgische Recht die Bürger vor jeglichem Eindringen in ihre Privatsphäre, unabhängig vom verwendeten Sendekanal. Allerdings muss das professionelle E-Mailing einem Opt-in Registrierungs-Verfahren folgen, um Nachrichten an potenzielle Kunden verschicken zu können. Das Outre-Quiévrain-Gesetz bietet einen engen Rahmen, insbesondere durch einen deklarativen Prozess, die Erfassung und Nutzung von Kontaktdateien.
Die Zustimmung, vor dem E-Mailing obligatorisch
Das belgische Recht beinhaltet das Prinzip einer fairen, kostenlosen und informierten Erhebung der Einwilligung des Empfängers, und zwar vor dem Erhalt von Werbebotschaften einer E-Mail-Kampagne. Dies ermöglicht es Behörden, zwischen kommerzieller Kommunikation und Direktmarketing-Spam zu unterscheiden, welches Gegenstand von Gerichtsverfahren betreffend unlauterem Wettbewerb und Netzüberlastung ist. Nur bestehende Kunden und generische Geschäftsadressen wie info@... oder postmaster@... können las Opt-Out angesehen werden.
Das Verwalten von Kontakten im Rahmen des Gesetzes
Die allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erhebung und Verarbeitung von Kontaktadressen, die während dem professionellen E-Mailing verwendet werden, sind nach den belgischen Rechtsvorschriften streng geregelt. Die Eigentümer dieser Datenbanken sind verpflichtet, der Kommission für den Schutz der Privatsphäre (Commission de Protection de la Vie Privée) physisch oder elektronisch Bericht zu erstatten. Des Weiteren sollten sie auch die Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Empfänger gegen den Erhalt neuer Nachrichten erleichtern. Dies beruht insbesondere auf der obligatorische Anwesenheit eines Abmeldelinks in kommerziellen E-Mails.
Siehe auch:
- Definition von Spam, Missbrauch beim E-Mailing
- E-Mailing: Definition eines Marketing-Tools, das zu einem Muss geworden ist
- Beachten Sie das französische Recht bei Ihren E-Mail-Kampagnen
- Professionelles E-Mailing ist von Schweizer Recht sehr eingeschränkt
- Führen Sie professionelle E-Mail-Kampagnen unter Einhaltung des kanadischen Rechts durch