Werbe-SMS in Belgien werden durch das belgische Wirtschaftsgesetzbuch (Buch VI / XII), die DSGVO und die Vorgaben der Datenschutzbehörde (APD/GBA) geregelt. In Flandern, Wallonien und Brüssel gilt dasselbe Prinzip: Sie dürfen nur Empfänger anschreiben, die zuvor freiwillig und spezifisch eingewilligt haben.

Ohne vorherige Einwilligung kein SMS: Unaufgeforderte SMS können Bußgelder der APD/GBA und Beschwerden beim FPS Economy nach sich ziehen.

Wesentliche Anforderungen

AnforderungBedeutung
Vorherige EinwilligungFreiwillig, spezifisch, informiert
IdentifikationAbsender muss klar erkennbar sein
Einfacher WiderrufKostenlos, sofort, in jeder Nachricht (z. B. STOP)
VersandzeitenNicht vor 09:00 oder nach 20:00 Uhr
DokumentationDatum, Quelle und Inhalt der Einwilligung speichern

B2B-Kontakte

Belgien kennt einen „Soft Opt-in“ im B2B, jedoch nur bei juristischen Personen (info@, contact@…). Für namentliche Personen gilt dieselbe Regel wie im B2C: Einwilligung erforderlich.

Best Practice: Dokumentieren Sie die Quelle jeder Einwilligung (Formular-URL, Zeitstempel, IP), um Behördenanfragen fristgerecht beantworten zu können.

Weitere Regeln

Sender-IDs, Kurznummern und Mehrwertdienste müssen den Vorgaben des BIPT entsprechen. Eine internationale Übersicht finden Sie unter Gesetze und Beschränkungen für SMS-Versand.

Konform in Belgien versenden

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