Werbe-SMS in Belgien werden durch das belgische Wirtschaftsgesetzbuch (Buch VI / XII), die DSGVO und die Vorgaben der Datenschutzbehörde (APD/GBA) geregelt. In Flandern, Wallonien und Brüssel gilt dasselbe Prinzip: Sie dürfen nur Empfänger anschreiben, die zuvor freiwillig und spezifisch eingewilligt haben.
Wesentliche Anforderungen
| Anforderung | Bedeutung |
|---|---|
| Vorherige Einwilligung | Freiwillig, spezifisch, informiert |
| Identifikation | Absender muss klar erkennbar sein |
| Einfacher Widerruf | Kostenlos, sofort, in jeder Nachricht (z. B. STOP) |
| Versandzeiten | Nicht vor 09:00 oder nach 20:00 Uhr |
| Dokumentation | Datum, Quelle und Inhalt der Einwilligung speichern |
B2B-Kontakte
Belgien kennt einen „Soft Opt-in“ im B2B, jedoch nur bei juristischen Personen (info@, contact@…). Für namentliche Personen gilt dieselbe Regel wie im B2C: Einwilligung erforderlich.
Weitere Regeln
Sender-IDs, Kurznummern und Mehrwertdienste müssen den Vorgaben des BIPT entsprechen. Eine internationale Übersicht finden Sie unter Gesetze und Beschränkungen für SMS-Versand.
Konform in Belgien versenden
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