Marketing-SMS in Deutschland werden durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die DSGVO und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG §7) geregelt. Alle drei führen zum selben Grundsatz: Sie dürfen einen Empfänger nur kontaktieren, wenn er zuvor ausdrücklich, freiwillig und nachweisbar in den Empfang von Werbe-SMS eingewilligt hat.
Wesentliche rechtliche Anforderungen
| Anforderung | Bedeutung |
|---|---|
| Vorherige Einwilligung | Ausdrücklich, dokumentiert und nachweisbar |
| Absender-ID | Der Absender muss eindeutig erkennbar sein |
| Einfacher Widerruf | Kostenlos und sofort (z. B. STOP) |
| Versandzeiten | Nicht vor 8:00 oder nach 21:00 Uhr |
| Dokumentation | Zeitstempel, Quelle und Inhalt der Einwilligung speichern |
Gültige Einwilligung
Vorausgewählte Häkchen, gebündelte Einwilligungen („E-Mail + SMS + Partner“ in einem Klick) und Zustimmungen ohne klare Beschreibung des Inhalts sind in Deutschland nicht gültig. Der Opt-in muss konkret die SMS-Werbung Ihrer Marke betreffen.
Weitere Regeln
Rufnummernportabilität, Sonderrufnummern und Sender-IDs unterliegen den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Einen Gesamtüberblick über länderspezifische Beschränkungen finden Sie unter Gesetze und Beschränkungen für SMS-Versand.
Bleiben Sie für Ihre nächste Kampagne konform
Nutzen Sie das Opt-in-Management und die STOP-Verarbeitung von Mailpro. Mehr in unserem Überblick zum SMS-Marketing.