Marketing-SMS in Deutschland werden durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die DSGVO und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG §7) geregelt. Alle drei führen zum selben Grundsatz: Sie dürfen einen Empfänger nur kontaktieren, wenn er zuvor ausdrücklich, freiwillig und nachweisbar in den Empfang von Werbe-SMS eingewilligt hat.

Ohne Einwilligung kein SMS: Eine einzige unaufgeforderte Werbe-SMS kann in Deutschland zu einer kostenpflichtigen Abmahnung und Bußgeldern bis zu 300.000 € nach UWG führen.

Wesentliche rechtliche Anforderungen

AnforderungBedeutung
Vorherige EinwilligungAusdrücklich, dokumentiert und nachweisbar
Absender-IDDer Absender muss eindeutig erkennbar sein
Einfacher WiderrufKostenlos und sofort (z. B. STOP)
VersandzeitenNicht vor 8:00 oder nach 21:00 Uhr
DokumentationZeitstempel, Quelle und Inhalt der Einwilligung speichern

Gültige Einwilligung

Vorausgewählte Häkchen, gebündelte Einwilligungen („E-Mail + SMS + Partner“ in einem Klick) und Zustimmungen ohne klare Beschreibung des Inhalts sind in Deutschland nicht gültig. Der Opt-in muss konkret die SMS-Werbung Ihrer Marke betreffen.

Best Practice: Kombinieren Sie ein SMS-Opt-in mit einer Bestätigungs-SMS, um den Vorgang dokumentiert zu schließen.

Weitere Regeln

Rufnummernportabilität, Sonderrufnummern und Sender-IDs unterliegen den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Einen Gesamtüberblick über länderspezifische Beschränkungen finden Sie unter Gesetze und Beschränkungen für SMS-Versand.

Bleiben Sie für Ihre nächste Kampagne konform

Nutzen Sie das Opt-in-Management und die STOP-Verarbeitung von Mailpro. Mehr in unserem Überblick zum SMS-Marketing.

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