Werbe-SMS in Mexiko werden durch das Bundesgesetz zum Schutz personenbezogener Daten in privater Hand (LFPDPPP), das Verbraucherschutzgesetz (LFPC) und das von PROFECO geführte Werbe-Stopp-Register REPEP geregelt. Erforderlich sind eine vorherige, freiwillige und informierte Einwilligung sowie der Abgleich mit REPEP.
Wesentliche Anforderungen
| Anforderung | Bedeutung |
|---|---|
| Vorherige Einwilligung | Freiwillig, informiert, spezifisch (LFPDPPP) |
| Identifikation | Absender klar erkennbar |
| Einfacher Widerruf | Kostenlos, sofort (z. B. „BAJA“ oder STOP) |
| REPEP | Werbe-Stopp-Register vor Kampagnen prüfen |
| Dokumentation | Datum, Quelle und Inhalt der Einwilligung speichern |
Das REPEP-Register
Mexikanische Verbraucher können ihre Nummer in REPEP eintragen, um kommerzielle Nachrichten zu blockieren. Auch bei dokumentiertem Opt-in müssen B2C-Listen vor jeder Kampagne mit REPEP abgeglichen werden.
Weitere Regeln
Sender-IDs und Kurzwahlen unterliegen dem IFT. Internationale Übersicht unter Gesetze und Beschränkungen für SMS-Versand.
Konform in Mexiko versenden
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