Werbe-SMS in Mexiko werden durch das Bundesgesetz zum Schutz personenbezogener Daten in privater Hand (LFPDPPP), das Verbraucherschutzgesetz (LFPC) und das von PROFECO geführte Werbe-Stopp-Register REPEP geregelt. Erforderlich sind eine vorherige, freiwillige und informierte Einwilligung sowie der Abgleich mit REPEP.

Ohne Einwilligung kein SMS: SMS an im REPEP eingetragene Nummern können Sanktionen von PROFECO auslösen. INAI-Bußgelder nach LFPDPPP können bei Wiederholungstätern in die Millionen Pesos gehen.

Wesentliche Anforderungen

AnforderungBedeutung
Vorherige EinwilligungFreiwillig, informiert, spezifisch (LFPDPPP)
IdentifikationAbsender klar erkennbar
Einfacher WiderrufKostenlos, sofort (z. B. „BAJA“ oder STOP)
REPEPWerbe-Stopp-Register vor Kampagnen prüfen
DokumentationDatum, Quelle und Inhalt der Einwilligung speichern

Das REPEP-Register

Mexikanische Verbraucher können ihre Nummer in REPEP eintragen, um kommerzielle Nachrichten zu blockieren. Auch bei dokumentiertem Opt-in müssen B2C-Listen vor jeder Kampagne mit REPEP abgeglichen werden.

Best Practice: Senden Sie unmittelbar nach dem Opt-in eine Bestätigungs-SMS mit klarem „BAJA“-Keyword und Absendername.

Weitere Regeln

Sender-IDs und Kurzwahlen unterliegen dem IFT. Internationale Übersicht unter Gesetze und Beschränkungen für SMS-Versand.

Konform in Mexiko versenden

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