Kaufen, mieten, scrapen oder verkaufen von E-Mail-Adressen verstößt schwer gegen Mailpros Nutzungsregeln. Es widerspricht auch den Einwilligungsanforderungen von DSGVO, CAN-SPAM, CASL und den meisten nationalen Gesetzen. Käufer und Verkäufer riskieren rechtliche Schritte und Konto-Sperre.
Was als Drittlistung zählt
- Von Brokern gekauft, auch wenn als „Opt-In" verkauft
- Für einen einzigen Versand gemietet
- Daten von LinkedIn, Messen, Websites oder anderen öffentlichen Quellen gescrapt
- Tools, die E-Mails von Webseiten sammeln
- Listen zwischen Firmen ohne erneute Einwilligung geteilt
Warum „Opt-In" vom Broker für Postfächer nichts bedeutet
Mailbox-Anbieter (Gmail, Outlook, Yahoo) beurteilen Einwilligung am Engagement. Auch wenn jemand vor Jahren ein Kästchen aktivierte: kennt er Ihre Marke nicht, markiert er Sie als Spam. Sammeln sich Beschwerden, landet Ihre Domain und IP auf Blacklists.
Verkauf Ihrer eigenen Liste ist ebenfalls verboten
Selbst wenn Ihre Liste zu 100% Opt-In zu Ihnen ist: diese Einwilligung überträgt sich nicht auf Dritte. Verkauf, Vermietung oder Weitergabe verstoßen gegen die Zweckbindung der DSGVO und gegen Mailpros AGB.
Was stattdessen tun
- Mit Double-Opt-In aufbauen
- Lead-Magnet-Kampagnen für motivierte Abonnenten
- Geerbte Listen vor Versand re-permission
- Lesen Sie sollte ich eine E-Mail-Liste kaufen?
Folgen bei Missachtung
Bei Beschwerde und fehlendem Einwilligungsnachweis innerhalb von 48 Stunden wird das Konto vorsorglich geschlossen. Abogebühren, Prepaid-Guthaben, Aufladungen, dedizierte IP, Zusatznutzer verfallen — keine Erstattung.
Aufbauen, nicht kaufen
Eine kleine selbst aufgebaute Liste schlägt jede gekaufte. Starten Sie mit Double-Opt-In und vermeiden Sie den Spam-Ordner.