Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein rechtlicher Rahmen, der von der Europäischen Union (EU) erlassen wurde, um die persönlichen Daten und die Privatsphäre von Personen innerhalb der EU zu schützen. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und ersetzte die Datenschutzrichtlinie von 1995. Die DSGVO legt strenge Richtlinien fest, wie Organisationen personenbezogene Daten sammeln, speichern, verarbeiten und teilen dürfen, mit dem Ziel, den Einzelpersonen eine größere Kontrolle über ihre persönlichen Informationen zu geben.

Wichtige Grundsätze:

  1. Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden.
  2. Zweckbindung: Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.
  3. Datenminimierung: Die erhobenen Daten sollten angemessen, relevant und auf das für die Verarbeitungszwecke notwendige Maß beschränkt sein.
  4. Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen korrekt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.
  5. Speicherbegrenzung: Daten sollten in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung von betroffenen Personen nicht länger als nötig ermöglicht.
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.
  7. Rechenschaftspflicht: Der Datenverantwortliche ist für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich und muss dies nachweisen können.

Wichtige Rechte für Einzelpersonen:

  1. Recht auf Zugang: Einzelpersonen haben das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten und auf Informationen darüber, wie sie verarbeitet werden.
  2. Recht auf Berichtigung: Einzelpersonen können Korrekturen ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn sie ungenau oder unvollständig sind.
  3. Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Einzelpersonen können unter bestimmten Bedingungen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Einzelpersonen können unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit: Einzelpersonen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen zu übertragen.
  6. Widerspruchsrecht: Einzelpersonen können in bestimmten Situationen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, einschließlich zu Direktmarketingzwecken.
  7. Rechte im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen: Einzelpersonen haben das Recht, nicht einer Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profilerstellung, beruht und rechtliche Auswirkungen auf sie hat oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

Anforderungen an die Einhaltung:

  • Einwilligung: Organisationen müssen von Einzelpersonen eine klare und explizite Einwilligung einholen, bevor sie ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.
  • Datenschutzbeauftragter (DSB): Bestimmte Organisationen müssen einen DSB ernennen, der die Einhaltung der DSGVO überwacht.
  • Meldung von Datenschutzverletzungen: Organisationen müssen die zuständigen Behörden und betroffene Personen über Datenschutzverletzungen informieren, sobald sie von der Verletzung erfahren, und dies innerhalb von 72 Stunden.
  • Folgenabschätzungen: Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIAs) für Verarbeitungstätigkeiten, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen mit sich bringen.

Sanktionen: Die Nichteinhaltung der DSGVO kann zu schweren Geldstrafen führen. Organisationen können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4% ihres jährlichen weltweiten Umsatzes belegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Das Verständnis und die Einhaltung der DSGVO sind für jede Organisation, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unerlässlich, unabhängig davon, wo sich die Organisation befindet. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Privatsphäre und Datenrechte von Einzelpersonen in einer zunehmend digitalen Welt zu schützen.

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