Ihre E-Mail-Marketing-Daten unterliegen US-Recht, wenn Ihr Anbieter ein US-Unternehmen ist, selbst wenn die Daten in Europa gespeichert werden. Nach dem US-CLOUD Act können US-Behörden in den USA ansässige Anbieter zwingen, kontrollierte Daten herauszugeben, unabhängig vom Serverstandort. Ein Anbieter außerhalb der US-Jurisdiktion, wie das in der Schweiz gehostete Mailpro, hält die Daten Ihrer Abonnenten außerhalb dieser Reichweite.
Warum der Hosting-Standort allein nicht genügt
Ein Anbieter mit US-Hauptsitz kann Ihre Daten in einem Rechenzentrum in Frankfurt oder Dublin speichern und dennoch dem CLOUD Act unterliegen, denn das Gesetz gilt für US-Unternehmen, nicht für eine geografische Region. Eine „EU-Region"-Einstellung ändert die Postanschrift, nicht die Regierung, die Daten anfordern kann. Prüfen Sie bei einem Anbieter zwei Dinge: wo die Daten gehostet werden und welchem Landesrecht das Unternehmen unterliegt.
Der praktische Test ist einfach: Prüfen Sie, wem Ihr Anbieter gehört, nicht nur, wo seine Server stehen. Siehe unseren Leitfaden zum nicht in den USA gehosteten E-Mail-Marketing.
So halten Sie Ihre Daten außerhalb des US-Rechts
Nutzen Sie einen Anbieter, der sowohl gehostet als auch ansässig außerhalb der USA ist. Mailpro ist in der Schweiz gehostet und in Schweizer Hand, mit Kundendaten in Genf. Die Schweiz liegt außerhalb der US-Jurisdiktion und hat einen EU-Angemessenheitsbeschluss, sodass Daten frei zwischen der EU und der Schweiz fließen, ohne US-Exposition. Müssen Sie einen US-Anbieter nutzen, verlassen Sie sich wahrscheinlich auf Standardvertragsklauseln, die Papierkram und Schrems-II-Risiko mit sich bringen. Siehe auch unsere FAQ zu DSGVO und Unternehmen außerhalb Europas.
Mailpro und Datenschutz
E-Mail-Daten außerhalb der US-Reichweite
Mailpro läuft auf Schweizer Infrastruktur mit integrierter DSGVO-Konformität, sodass die Daten Ihrer Abonnenten außerhalb der US-Jurisdiktion und des CLOUD Act bleiben.