Sie brauchen Standardvertragsklauseln (SCC) nur, wenn Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Land ohne Angemessenheitsbeschluss übermitteln, was im E-Mail-Marketing meist die Nutzung eines US-Anbieters bedeutet. Hostet Ihr Anbieter Daten innerhalb der EU oder in einem angemessenen Land wie der Schweiz, brauchen Sie gar keine SCC.
Wann SCC erforderlich sind
Nach der DSGVO braucht die Übermittlung von EU-Personendaten in ein „Drittland" einen rechtlichen Übermittlungsmechanismus. SCC sind der häufigste, und in den USA ansässige E-Mail-Plattformen stützen sich darauf, um EU-Abonnentendaten zu verarbeiten. Nach dem Schrems-II-Urteil reichen SCC allein oft nicht: Sie brauchen möglicherweise zusätzliche Maßnahmen und eine Einzelfall-Risikobewertung, weil die Gesetze des Ziellands (etwa der US CLOUD Act) weiterhin gelten.
Der einfachste Umgang mit SCC ist, sie nicht zu brauchen. Siehe unseren Leitfaden zur besten DSGVO-konformen E-Mail-Marketing-Software.
So vermeiden Sie SCC vollständig
Halten Sie Ihre Daten in der EU oder in einem Land mit EU-Angemessenheitsbeschluss. Die Schweiz hat Angemessenheit, sodass EU-Schweiz-Übermittlungen weder SCC noch zusätzliche Maßnahmen brauchen. Mailpro ist in der Schweiz gehostet, mit Kundendaten in Genf, also nichts zusätzlich zu unterschreiben oder zu bewerten. Wenn Sie Anbieter vergleichen, sehen Sie unsere FAQ dazu, ob Ihre E-Mail-Daten US-Recht unterliegen, und unseren Leitfaden zu DSGVO und Unternehmen außerhalb Europas.
Mailpro und DSGVO
Konformität ohne Übermittlungs-Papierkram
Mailpro hostet Ihre Daten in der Schweiz unter EU-Angemessenheitsbeschluss, sodass Sie Standardvertragsklauseln und Schrems-II-Risiko komplett vermeiden.