Standardvertragsklauseln (SCC) sind von der Europäischen Kommission genehmigte Vertragsvorlagen, mit denen Organisationen personenbezogene Daten aus der EU oder dem EWR in Länder ohne Angemessenheitsbeschluss übermitteln können, während sie vertraglich einen DSGVO-gleichwertigen Schutz wahren. SCC sind die häufigste Rechtsgrundlage, auf die sich in den USA ansässige E-Mail- und Cloud-Anbieter beim Umgang mit EU-Kundendaten stützen.

Wie SCC funktionieren

Wenn ein Datenexporteur in der EU personenbezogene Daten an einen Importeur in einem Drittland sendet, unterzeichnen beide Parteien die SCC, die den Importeur zu DSGVO-gleichwertigen Pflichten in Bezug auf Sicherheit, Betroffenenrechte und Weiterübermittlungen verpflichten. SCC sind eine vertragliche Garantie, kein Wechsel der Jurisdiktion: Die nationalen Gesetze des Importeurs gelten weiterhin für die Daten.

Die Grenzen von SCC

Nach dem Schrems-II-Urteil reichen SCC allein oft nicht aus. Wenn das Land des Importeurs seiner Regierung weitreichende Datenzugriffsbefugnisse einräumt, wie die USA mit dem CLOUD Act, müssen Verantwortliche zusätzliche Maßnahmen ergreifen und das Risiko im Einzelfall bewerten. Eine sauberere Alternative ist, Daten in einem Land mit Angemessenheitsbeschluss zu halten, sodass keine SCC nötig sind. Mailpro hostet Kundendaten in der Schweiz, die die EU als angemessen anerkennt. Siehe unseren Leitfaden zur besten DSGVO-konformen E-Mail-Marketing-Software und den verwandten Begriff DSGVO.

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