Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, englisch Data Processing Agreement, DPA) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter, der nach Artikel 28 der DSGVO erforderlich ist und festlegt, wie der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten darf. Beim E-Mail-Marketing ist Ihr Anbieter der Auftragsverarbeiter und Sie sind der Verantwortliche, sodass ein unterzeichneter AVV eine Grundvoraussetzung der DSGVO-Konformität ist.

Was ein AVV enthalten muss

Nach der DSGVO legt ein AVV Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen, die Sicherheitsmaßnahmen des Auftragsverarbeiters, den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, die Unterstützung der Betroffenenrechte, die Fristen zur Meldung von Verletzungen und den Verbleib der Daten bei Vertragsende fest. Ein guter AVV ist ohne Verkaufsgespräch herunterladbar.

Warum der AVV wichtig ist

Ohne AVV können Sie keine DSGVO-konforme Verarbeitung nachweisen, daher ist er eines der ersten zu prüfenden Dokumente bei der Anbieterwahl. Prüfen Sie ihn zusammen mit dem Speicherort der Daten und ob sich der Anbieter auf Standardvertragsklauseln stützt oder von einem Angemessenheitsbeschluss profitiert. Mailpro stellt einen klaren AVV bereit und hostet Daten in der Schweiz. Mehr zur DSGVO und zur Datenresidenz, oder lesen Sie unseren Leitfaden zur besten DSGVO-konformen E-Mail-Marketing-Software.

Mailpro und DSGVO

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